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das ist annker

Hinter annker stehe ich – Annina Hostettler, Rechtsanwältin mit Zusatzqualifikation als Kinderanwältin und im Kindesschutz mit einem umfassenden Fachwissen und Erfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

annker unterstützt Fachpersonen von Sozialdiensten, KESB und Gerichten sowie Anwältinnen, Anwälte und andere Berufsgruppen rund um das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

annker steht für persönliche Beratungs- und Wissensvermittlung auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.

Kindes- und Erwachsenenschutz

angebot

Als Kinderanwältin mit entsprechender Zusatzqualifikation übernehme ich Rechtsvertretungen sowie Verfahrensbeistandschaften von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen in familienrechtlichen Verfahren bei Gericht oder im Rahmen von Kindesschutzverfahren bei der KESB.

Haben Sie es als Gerichtspräsidentin, als Gerichtspräsident oder als Behördenmitglied mit hochstrittigen Eltern zu tun, welche sich nicht über die Kinderbelange einigen können? Dann stellte die Anordnung einer kinderorientierte Beratung nach der Methodik von Daniel Pfister-Wiederkehr allenfalls eine geeignete Massnahme dar. Im Rahmen der kinderorientierten Elternberatung begleite ich die Eltern auf ihrem Weg der Erarbeitung von gemeinsam getragenen Lösungen zugunsten ihres Kindes / ihrer Kinder.

Sie arbeiten bei einem Sozialdienst, in der Anwaltschaft, als Gerichtspräsidentin, als Gerichtspräsident oder als Behördenmitglied einer KESB und werden mit einem komplexen Fall im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht betraut. Dabei sind Sie möglicherweise unsicher bezüglich der besten Lösungsansätze und wünschen sich einen qualifizierten Austausch mit einer Fachperson. Bei einer Fachberatung erhalten Sie einen Überblick über die Problempunkte und möglichen nächsten Handlungsschritte. Dabei besteht die Möglichkeit einer Kurzberatung im Umfang von 30-60 Minuten oder einer umfangreicheren Fachberatung inkl. Aktenanalyse.

Ist bei Ihnen eine Gefährdungsmeldung eingegangen oder liegen in einem strittigen Verfahren zu wenige Informationen über die familiäre Situation vor? Dann bedarf es allenfalls einer interventionsorientierten Abklärung, einer umfassenden Analyse der Situation. Nach einer ersten Analyse der Situation wird versucht, zusammen mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten und nach Bedarf erste Unterstützungsmassnahmen zu installieren. Die während der Abklärung gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen für allenfalls anzuordnende Massnahmen werden in einem umfassenden Bericht festgehalten.

Bei einem langjährigen Verfahren und einem daraus resultierenden Aktenberg kann die Übersicht über das Verfahren verloren gehen. Bei der weiteren Verfahrensleitung kann Sie eine Aktenanalyse unterstützen. Die Aktenanalyse gibt Ihnen als Fachperson einen Überblick über die bereits erfolgten Interventionen sowie den involvierten Fachpersonen. Durch die Aktenanalyse werden bestehende Dynamiken des Familien- und Unterstützungsnetzes aufgezeigt und sie gibt entsprechende Empfehlungen für mögliche neue Interventionsansätze.

Für verschiedene Berufsgruppen aus dem Gesundheits-, Bildungs- oder Sozialbereich, welche in ihrem Alltag mit kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Themen in Berührung kommen, biete ich Schulungen an. Die Schulung wird dem Wissenstand der jeweiligen Berufsgruppe angepasst. Einerseits kann ein erster Überblick über das schweizerische Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und über die entsprechenden Verfahren vermittelt werden und andererseits kann in einem spezifischen Themenbereich eine tiefgehende Wissensvermittlung stattfinden.

über mich

Als ausgebildete Rechtsanwältin fokussiere ich mich bei meiner Arbeitstätigkeit auf den Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Dabei durfte ich bisher Erfahrungen sammeln als Gerichtsschreiberin beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Obergerichts des Kantons Bern, als Juristin eines Sozialdienstes und als Behördenmitglied einer KESB des Kantons Bern. Nebst meiner Selbständigkeit arbeite ich in einem Teilzeitpensum als juristische Mitarbeiterin beim Institut für Familienrechtspsychologie und unterstütze das Team bei der Erstellung von psychologischen Gutachten im Familienrecht.

Das Interesse an den Menschen, an ihren Geschichten und Lebensformen motivieren mich in meiner Arbeit. Es ist mir ein grosses Anliegen, den Menschen stets mit Respekt, Offenheit und Transparenz zu begegnen. Mein Antrieb ist es, Kindern und Erwachsenen in herausfordernden Situationen zur Seite zu stehen. Dank meiner Erfahrung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts habe ich ein breites Netzwerk an Fachpersonen und Institutionen, die ich bei Bedarf hinzuziehen kann.

  • Master of Law, Juni 2015
  • Rechtsanwaltspatent des Kantons Bern, Februar 2018
  • CAS Kindesschutz, Mai 2022
  • CAS Kindsverfahrensvertretung / Verfahrensbeistandschaft, Februar 2025
  • Weiterbildungstag zu Fremdplatzierung von Kindern, Universität Freiburg, März 2019
  • Trennungs- und Scheidungsregelungen in der Mediation, Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung (IEF), April 2023
  • Kinder aus der Klemme, Verein Kinder aus der Klemme Solothurn, April 2023
  • Fachseminar «Besuchsrecht regeln/Umgang mit hochstrittigen Eltern», Hochschule Luzern, Oktober 2024
561A0341

kontakt

Gerne beantworte ich Ihre Anfrage bezüglich der Angebote und verfügbaren Kapazitäten. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail.

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annker – Annina Hostettler
Rechtsanwältin, CAS Kindesschutz

Falkenweg 3a
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3001 Bern

+41 78 306 92 81  (Mo, Mi, Fr)
hostettler@annker.ch  (Mo – Fr)

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